Optionen handeln für Anfänger – Wie funktionieren bedingte Termingeschäfte?
Was sind Optionen?
Bei Optionen handelt es sich im Finanzwesen um ein Handelsinstrument für den Erwerb oder Verkauf eines Basiswertes zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt und einem zu diesem Fälligkeitsdatum bestimmten Wert. Optionen sind sogenannte bedingte Termingeschäfte und gehören zur Gruppe der Derivate.
Termingeschäfte beinhalten einen Verpflichtungs- und einen Erfüllungszeitpunkt, wobei beide Zeitpunkte zeitlich auseinanderfallen. Ein heute geschlossener Vertrag wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt, die Konditionen sind aber in dem Vertrag bereits festgelegt. Man unterscheidet zwischen bedingten und unbedingten Termingeschäften.
Bedingte und unbedingte Termingeschäfte
Bei bedingten Termingeschäften, wie typischerweise den Optionen, kann der Käufer selbst entscheiden, ob er das vereinbarte Geschäft zum Erfüllungszeitpunkt auch tatsächlich ausüben will oder verfallen lässt. Es besteht für den Käufer keine Abnahmepflicht, nur der Verkäufer hat eine Lieferpflicht. Für den Verkäufer besteht für die Lieferpflicht kein Wahlrecht, ob er dieser nachkommt oder nicht, er ist dazu verpflichtet, sobald der Erfüllungszeitpunkt eintritt.
Bei einem unbedingten Termingeschäft sind beide Vertragspartner, also Käufer und Verkäufer, verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, d.h. der Käufer muss die Lieferung annehmen und seiner Zahlungsverpflichtung vereinbarungsgemäss nachkommen. Unbedingte Termingeschäfte im Finanzwesen sind beispielsweise Futures oder Swaps.
Beispiel für eine Kaufoption
Ein Beispiel für eine Option auf den Erwerb eines Sachwertes:
Ein Interessent möchte bei einem Pferdezüchter ein bestimmtes Fohlen kaufen, Er setzt grosse Hoffnungen in das Tier, weil beide Eltern erfolgreiche Sportpferde waren. Dieses Fohlen ist jedoch noch nicht geboren und wird erst in einigen Monaten zur Welt kommen. Der Interessent vereinbart mit dem Züchter ein Optionsgeschäft, um sich das Fohlen zu sichern, sobald es geboren ist und zum Verkauf steht, der Züchter würde ihm das Pferd dann für 15.000 EUR verkaufen.
Der Interessent gibt dem Züchter deshalb einen Barbetrag in Höhe von 1.000 EUR, um damit eine Option auf den Kauf des Pferdes zu erwerben, da er noch nicht weiß, ob das Tier nach der Geburt wirklich gesund sein wird, für den Sport infolge von Beeinträchtigungen gar nicht geeignet sein wird oder einfach nicht seinen Vorstellungen entspricht und er es doch nicht kaufen will. Der Kauf eines ungeborenen Fohlens ist ihm zu risikoreich. Die Zahlung für die Option ist nicht zu verwechseln mit einer Anzahlung. Der Interessent erwirbt mit einer Option lediglich das Recht, das Pferd zu kaufen.
Kauft er später das Tier für die vereinbarten 15.000 EUR ist der gesamte Betrag fällig, die gezahlten 1.000 EUR werden also nicht hiervon abgezogen, wie es bei einer vorangegangenen Anzahlung der Fall wäre. Kauft er das Pferd nicht, hat der Züchter eine Prämie für die Option eingenommen, behält diese und kann das Fohlen anderweitig verkaufen. Der Züchter als Verkäufer wäre verpflichtet gewesen, ihm das Pferd für 15.000 EUR zu verkaufen, der Käufer hat sich jedoch gegen eine Abnahme entschieden. Damit ist das Optionsgeschäft (bedingtes Termingeschäft) beendet und der Optionsinhaber hat auf eine Ausübung verzichtet.
Basiswerte für den Handel mit Optionen
Optionen können an den Finanzmärkten auf viele verschiedene Basiswerte (sogenannte Underlying) gehandelt werden. Dies sind z.B.
- Aktien
- Währungen (Forex)
- Indizes
- Rohstoffe
- ETFs (Exchange-traded funds) = börsengehandelte Investmentfonds
- Anleihen
- Nahrungsmittel
- elektrische Energie u.a.
Voraussetzung ist ein liquider Markt, ansonsten wäre keine Wertermittlung der Option möglich. Ausnahme sind einige Optionen, die von zugelassenen Derivate-Händlern wie Investmentbanken und Brokern außerbörslich OTC gehandelt werden. Diese Händler bestimmen den Wert der Option, indem sie mit Sensivitäten und Kennzahlen des Basiswertes die Variablen berechnen.
Die verschiedenen Options- und Ausübungszeitpunkte
Standard-Optionen im Finanzwesen sind Kauf- oder Verkaufsoptionen, auch Calls bzw. Puts genannt.
Daneben gibt es noch die sogenannten „exotischen Optionen“, zu denen z.B. auch Binäre Optionen gehören. Exotische Optionen haben in den meisten Fällen eine komplexere Auszahlungsstruktur als Standard-Optionen, z.B. werden auch Werte aus vorherigen Kursen zugrunde gelegt.
Bezüglich der Ausübungszeitpunkte unterscheidet man bei Standard-Optionen
- die Europäische Option, die nur am festgelegten Fälligkeitsdatum ausgeübt werden kann,
- die Amerikanische Option, die auch an jedem Handelstag vor dem Fälligkeitsdatum ausgeübt werden kann sowie
- die Bermuda Option, für die mehrere Zeitpunkte zur Ausübung vor dem endgültigen Fälligkeitsdatum festgelegt werden.
Für alle Optionen gilt, werden sie nicht (im Fall von Amerikanischer und Bermuda-Option: spätestens) am Fälligkeitsdatum ausgeübt oder zuvor weiterverkauft, verfällt die Option.
Ausübungsarten von Optionen
Während der Käufer einer Option im o.g. Beispiel die Möglichkeit hat, mit dem Pferd einen Sachwert zu erwerben, ist dies beim Handel mit Optionen an der Terminbörse nicht unbedingt der Fall. Bei Optionen werden wie bei allen Termingeschäften im Finanzwesen grundsätzlich zwei Ausübungsmöglichkeiten unterschieden, zum einen die „Zahlung und Lieferung“, zum anderen der „Barausgleich“, während im obigen Beispiel nur die Ausübung „Zahlung und Lieferung“ besteht.
Bei Aktien-Optionen erwirbt der Käufer der Option (Optionsinhaber) das Recht auf den Erwerb der kleinsten handelbaren Einheit, also keine Einzelaktien, sondern 100 Aktien als Einheit. Er wird entsprechend bei Ausübung der Option Inhaber der 100 Aktien, d.h. lässt er sich nicht verfallen, kauft er sie. Diese Option würde also ausgeübt als Zahlung und Lieferung.
Bei Optionen auf Indizes wie beispielsweise den DAX 30 erwirbt der Käufer der Option zwar auch das Recht auf einen Kauf, allerdings sind im DAX 30 dreißig Aktienwerte in unterschiedlicher Gewichtung enthalten. Eine tatsächliche Übertragung der anteiligen Aktienwerte in das Aktiendepot wäre zu aufwändig, so dass der Optionsinhaber einen Barausgleich über die Wertdifferenz zwischen dem Ausübungspreis der Option (Kaufpreis) und dem aktuellen Wert des Basiswertes (in diesem Fall der Index) zum Fälligkeitszeitpunkt der Option erhält. Der Käufer wird also kein Aktieninhaber der DAX 30-Werte, sondern die Option wurde als Barausgleich ausgeübt.
Der Optionsinhaber wird eine Kaufoption (Call-Option) verfallen lassen, wenn der aktuelle Marktpreis am Fälligkeitsdatum unter dem Basispreis liegt, dann wird das Investment teurer als der Käufer zu zahlen bereit war. Eine Ausübung erfolgt dann, wenn der Marktpreis über dem Basispreis liegt, der Käufer also zu einem günstigeren Preis als den Marktpreis kauft. Liegen Basispreis und Marktpreis gleich, wird er die Option ebenfalls nicht ausüben, der Wert seiner Option ist Null, bei einer Ausübung hätte er keinen Vorteil, er hat damit den Wert seiner Option verloren und einen Verlust gemacht. Der umgekehrte Fall gilt bei Verkaufsoptionen (Put-Option).
Vor- und Nachteile des Handels mit Optionen
Ein erheblicher Vorteil von Optionen ist vor allem ein geringerer Kapitalbedarf als z.B. beim Aktienhandel. Während beim Aktienkauf das Kapital zum Erwerb der Aktie zum aktuellen Preis erforderlich ist, beinhaltet die Option für den Käufer lediglich das Recht, Aktien zu einem bestimmten Preis zu erwerben, er kann die Option aber auch weiterverkaufen, wenn z.B. der Preis für den Basiswert zwischenzeitlich erheblich gestiegen ist. Das macht z.B. in folgendem Beispiel Sinn.
Eine Aktie kostet aktuell 55 EUR, Sie kaufen eine Option zu 5 EUR auf diesen Basiswert, der bis zum Fälligkeitsdatum ermöglicht, diese Aktie zu einem Preis von 60 EUR, dem Ausübungspreis, zu kaufen. Die Aktie entwickelt sich aber besser als zu diesem Preis und ist bereits 80 EUR wert. Für eine 5 EUR-Option haben Sie nun das Recht, die Aktie für 60 EUR statt der aktuellen 80 EUR zu kaufen. Verkaufen Sie nun stattdessen ihre Option, würde der Käufer dafür mindestens 20 EUR zahlen, die Differenz zwischen dem Ausübungspreis von 60 EUR und dem aktuellen Kurs von 80,- EUR. Damit ist die Option im Wert um 100% gestiegen, also weitaus mehr als der Kursanstieg der Aktie. Dieser Effekt ist der Hebeleffekt.
Die Hebelwirkung ist zwar ein weiterer Vorteil des Optionshandels, jedoch nur, sofern der Basiswert nicht in die gegenteilige Richtung der Option läuft und die Option zwangsläufig mit einem Totalverlust endet.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Optionsinhaber als Käufer keine Pflichten hat. Er kann die Option ausüben, sie weiterverkaufen oder am Fälligkeitstag verfallen lassen. Der Verkäufer hat wiederum den Nachteil, dass er zum Verkauf verpflichtet ist, er muss z.B. die Aktien tatsächlich zu dem Basispreis liefern, wenn der Käufer die Option ausübt. Ist der Aktienkurs während der Optionslaufzeit über den Basispreis gestiegen, macht der Verkäufer einen Verlust, denn er hat auf fallende Kurse spekuliert und könnte sie ohne Option teurer verkaufen.
Im Gegensatz zu Optionsscheinen besteht bei Optionen kein Emittentenrisiko.
Ein Nachteil ist also das Verlustrisiko, wenn der Basiswert der Option sich während der Laufzeit in die entgegengesetzte Richtung entwickelt.
Ein anderer Nachteil besteht darin, dass Optionen in Kontrakten gehandelt werden, sie bestehen z.B. nicht aus einer Aktie, sondern aus handelbaren Mindesteinheiten von 100. Bei Ausübung einer Option werden dann also nicht eine, sondern 100 Aktien je Einheit gekauft.
Was ist der Unterschied zwischen Optionen und Optionsscheinen?
Vereinfacht gesagt sind Optionsscheine Optionen, die als Wertpapier gestaltet sind, sogenannte verbriefte Optionen. Sowohl bei Optionen als auch Optionsscheinen handelt es sich um Derivate.
Optionen | Optionsscheine |
Standardisierte Kontrakte, Laufzeiten und Basispreise | Aufgelegt durch Banken (Emittenten), freie Produkt-, Konditions- und Preisgestaltung, deshalb hohe Produktvielfalt |
Handel hauptsächlich an Terminbörsen, selten OTC | Wertpapier mit Wertpapierkennnummer (WKN), Börsen- und OTC (Over the counter)-Handel außerhalb der Börse möglich |
Preisbildung auf Basis von Angebot und Nachfrage an der Terminbörse | Preisbildung durch den Emittenten (Bank), Kursmanipulation möglich |
Kein Emittentenrisiko | Emittentenrisiko |
Leerverkäufe und Stillhaltergeschäfte möglich | Keine Leerverkäufe und Stillhaltergeschäfte möglich |
Depot für den Handel mit Optionen
Die Voraussetzung für den Handel mit Optionen ist wie beim Aktienhandel zunächst ein Options-Konto (Depot) bei einer Bank, Direktbank oder einem Online-Broker, um über diesen einen Zugang zur Terminbörse zu erhalten. Für deutsche und europäische Optionen ist dies die Terminbörse EUREX. Die Ausübungsart der Optionen bei EUREX sind fast ausschließlich Amerikanische Optionen, sie können also an jedem beliebigen Handelstag während der Laufzeit bis zum Fälligkeitsdatum ausgeübt werden.
Wichtig sind natürlich vor allem die Konditionen der jeweiligen Anbieter und ein Vergleich. Grundgebühren für den Online-Handel von Optionen sind häufig bis zu 50% günstiger als Depots für telefonische oder Fax-Aufträge. Provisionen und Mindestprovisionen sind wiederum meistens gleich.
Wer mehr als z.B. 50 Kontrakte im Monat handelt, kann häufig individuelle Konditionen vereinbaren. Einige Anbieter werben mit einem kostenlosen Handel z.B. der ersten 10 Trades in einem bestimmten Zeitraum nach Kontoeröffnung wie etwa in den ersten 3 Monaten. Angesichts dieser „Mengenrabatte“ fällen viele Trader ihre Entscheidung, stellen dann aber fest, dass sie diese gar nicht nutzen und letztendlich bei wiederum teuren Gebühren für gelegentliche Transaktionen landen. Zunächst gilt es also, eine eigene Einschätzung des voraussichtlichen Transaktionsverhaltens vorzunehmen, um das Preis-Leistungsverhältnis der Anbieter entsprechend beurteilen zu können.
Möchte man den Anbieter wechseln, weil man z.B. bei einem anderen bessere Konditionen und Leistungen für seine individuellen Bedürfnisse erhält, ist auch jederzeit ein Depotwechsel möglich.
Für eine Online-Depoteröffnung ist das Ausfüllen eines elektronischen Depot-Antrags erforderlich sowie die Übersendung von Reisepass- oder Personalausweiskopie und Adressnachweis in Form von Versorgerrechnung, Bankauszug o.ä. Danach kann das Konto kapitalisiert werden, d.h. eine Einzahlung in der erforderlichen Mindesthöhe erfolgen. Basiswährungen des Kontos sind in aller Regel neben EUR auch USD, GBP, CHF oder JPY.
Cash- und Margin-Depots
In einem Cash-Depot muss grundsätzlich immer ausreichend Liquidität vorhanden sein, um Optionen zu kaufen, d.h. ein Handel auf Margin ist bei dieser Depot-Art nicht möglich. Der Depotinhaber kann nur mit dem Geld handeln, was er auch tatsächlich verfügbar hat. Bei dieser Kontoart bestehen deshalb keine Nachschusspflichten, insoweit lässt sich das Verlustrisiko diesbezüglich eingrenzen. Auch Leerverkäufe sind bei dieser Depot-Art nicht möglich.
Beim Margin-Depot kann auch auf Margin gehandelt werden. Hier ist zwar ebenfalls eine Mindesteinzahlung nach Eröffnung nötig, es steht aber zusätzliche Liquidität zur Verfügung. Das Mindestalter für die Eröffnung dieser Depots für Produkte mit Hebelwirkung beträgt häufig 21 statt 18 Jahre. Über Margin-Depots sind auch Leerverkäufe und Stillhaltergeschäfte möglich, die das Verlustrisiko erheblich erhöhen.
EUREX-Handel lernen
Auch der Handel mit Optionen erfordert solide Kenntnisse über die Börse und hier vor allem auch über die Terminbörse. Viele Direktbanken oder Online-Broker bieten ihren Kunden kostenlose Online EUREX-Seminare und Webinare. Auch EUREX selbst bietet sowohl PC-Lernprogramme als auch mehrtägige Präsenzseminare an.
Risiken beim Options-Handel
Nicht umsonst gehören Optionen der höchsten Risikoklasse am Finanzmarkt an. Handeln mit Optionen sind Spekulationsgeschäfte, die hohe Risiken bergen, auch wenn der Kapitaleinsatz für den Käufer geringer ist als am Aktienmarkt. Andererseits sind wie im o.g. Beispiel bezüglich der Aktienoption hohe Renditen möglich.
Entgegengesetzte Entwicklungen des Basiswertes führen zu Verlusten, besonders risikoreich sind generell kurze Laufzeiten. . Für Verkäufer bestehen Nachschusspflichten, wenn die Sicherheitsleistung (Margin) im Depot nicht ausreicht und er seiner Verpflichtung nicht nachkommen kann, weil er beispielsweise bei einem Leerverkauf die Aktien, die er zu liefern verpflichtet ist, zu einem möglicherweise teureren Preis erst kaufen muss.